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Organisationseinheiten des Um weltbun desamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Voll zugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbun- desamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 ...
unter http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de Bei den dort abrufbaren Gesetzestexten handelt es sich nicht um amtliche Fassungen der Rechtsvorschriften. Diese erschließen sich vielmehr aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt. Ferner werden dort alle Entscheidungen der Gerichte ab 1. Januar 2010 veröffentlicht, soweit ...
Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können. 1. Verantwortlicher, ...
der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare ...
ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, ...
umfasst die Grundfläche der gesamten Wohnung in m². Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll ...
Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe ...
der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...
zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Fläche sind gemäß der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens ...
der Wohnflächenverordnung anzurechnen: 1. Voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern, 2. zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern (z. B., unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche ...