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für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Weitere Informationen finden Sie auch im Themenbereich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF