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Ihnen ferner den Zugang zu Informationen von sonstigen Organen und Einrichtungen des Landes, soweit diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (wie z. B. der Landesregierung oder den Gerichten des Landes). Das Zugangsrecht umfasst alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, ...
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Aktualisiert: 02:12 16.08.2024
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