Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
(2022: 0,1 %) und in den kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden 0,5 % (2022: 0,3 %). Die Quote gibt an, welcher Teil der Auszahlungen durch Zinszahlungen festgelegt ist und damit dem Haushalt nicht für andere Zwecke zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu anderen Auszahlungspositionen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 16:14 27.03.2024
Format: Seite