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können einen Online-Dienst über die jeweilige URL in ihre Landesportale einbinden. Die Nutzenden können den Online-Dienst anschließend in Landesportalen, Zuständigkeitsfindern und über ähnliche Wege finden. Die URL muss dazu als URL-Parameter bereits einen Amtlichen Regionalschlüssel (ARS) aus dem betreffenden Bundesland ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF