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(VerkStatG) in der Neufassung vom 20.02.2004 gemäß § 1 Nr.7 im Rahmen des öffentlichen Personenverkehrs den Liniennahverkehr innerhalb des Bundeslandes mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen. Als für den Indikator wesentlichste Neuerung gegenüber der Zeitreihe bis 2003 wird nun der Eisenbahnnahverkehr ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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