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von Sachsen-Anhalt. Bewerbe- rinnen und Bewerber müssen über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) verfügen. Bei Vorliegen der beamten-, haushalts- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Be- soldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesG möglich. Zu Schaffung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:57 18.07.2024
Format: PDF