Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
und trifft sich mindestens zweimal im Monat. g) Die Selbsthilfegruppe besteht aus Gruppenlei- tung und Gruppenmitgliedern, die ehrenamtlich arbeiten. h) Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfe gesondertes Konto und einen Verfügungsberechtigten. i) Bei nicht verbandlich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF