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im Berechtsamswesen auch die Zuordnung als grundeigener Bodenschatz gemäß Paragraph 3 Absatz 4 Bundesberggesetz (BBergG) und ermöglicht die Durchführung eines Vorhabens unter Bergrecht. Die Bergbauberechtigungen bilden die Basis für nachgeschaltete Verfahren nach Bundesberggesetz. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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