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154.1 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen ...
Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 36.6 152.8 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG ...
ohne Kernfamilie 40.9 153.6 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung ...
160.0 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen ...
Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 36.1 171.6 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG ...
Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 33.5 148.8 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG ...
Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 36.2 168.2 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG ...
Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz eines Geheimhaltungsverfahrens ...
Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie 43.0 149.7 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG ...