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Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 ...
aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
48.8 143.4 #InhaltsVZ!A2 Glossar Zurück Glossar Begriff Beschreibung Kategorie I Kategorie II Einführung (Methodische Hinweise) Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, ...
aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. ...
auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz ...
Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich ...
auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus 2022 keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Dies wird durch den Einsatz ...