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des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG. Zuständige Raumordnungsbehörde ist gemäß § 2 Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-An- halt (LEntwG LSA) das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als oberste Landesentwicklungs- ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
Format: PDF