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AT 08.02.2017 B1) in der jeweils geltenden Fassung, auch für Vergaben von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungs- aufträgen und Rahmenvereinbarungen gelten, die nicht dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
Format: PDF