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aber auch der einzelnen Vorhaben Sorge zu tragen. • Integration von Menschen mit Behinderung (Artikel 26): Der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird geachtet. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
Format: PDF