Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. (2) Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF