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Alle sonstigen Arten von Anteilsrechten an Unternehmen und Einrichtungen ohne Sparkassen. Zu den sonstigen Anteilsrechten zählen Beteiligungen u.a. an Unternehmen, die nicht in Form von Aktien bestehen: • Geschäftsanteile an Gesellschaften, bei denen für den öffentlichen Haushalt eine beschränkte Haftung besteht ...
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Aktualisiert: 22:49 08.03.2024
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