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(Unterschrift): Ausbilder/in (Unterschrift): Unbenannt AuszubildenderRow1: AusbildungsbetriebRow1: AusbilderinRow1: AusbildungsbetriebRow2: AusbilderinRow2: vdr: 871 039 PDF 09.2018 (Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design gelb: schwarz: Hinweis: Achtung: Ausfüllbares und speicherbares ...
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Aktualisiert: 21:14 14.04.2023
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wurde gemeinsam besprochen Datum: Auszubildender (Unterschrift): Ausbilder/in (Unterschrift): c) zur Abschlussprüfung Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam besprochen: Datum: Auszubildender (Unterschrift): Ausbilder/in (Unterschrift): Hinweis: Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular ...
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Aktualisiert: 21:14 14.04.2023
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(Unterschrift): Ausbilder/in (Unterschrift): c) zur Abschlussprüfung Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam besprochen: Datum: Auszubildender (Unterschrift): Ausbilder/in (Unterschrift): Hinweis: Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 ...
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Aktualisiert: 21:07 14.04.2023
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und staatsanwaltschaftlichen Formulare in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport vollständig überarbeitet. Dabei wurde darauf geachtet, dass einerseits Pflichtangaben und freiwillige Angaben zur Person deutlicher voneinander getrennt werden und andererseits auf jedem in Betracht kommenden Vordruck ...
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Aktualisiert: 17:53 14.04.2023
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nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß erteilt, – entgegen § 15 Absatz 3 B Stat G eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder – entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 B Stat G ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend ...
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Aktualisiert: 18:11 14.04.2023
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 G eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder – entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 B Stat G ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (B Stat G)1 ...
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Aktualisiert: 17:54 14.04.2023
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vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1 B Stat G eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß erteilt, – entgegen § 15 Absatz 3 B Stat G eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder – entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 ...
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Aktualisiert: 17:54 14.04.2023
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nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. 6.4 Die Förderempfänger weisen während und nach Ab- schluss des Vorhabens dauerhaft in geeigneter Form (zum Beispiel durch Bauschilder) auf die Förderung durch die Finanzhilfen des Bundes (und gegebenenfalls durch das Land) hin. Bei allen öffentlichkeitswirksamen ...
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Aktualisiert: 17:57 14.04.2023
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Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ...
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Aktualisiert: 21:09 14.04.2023
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Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ...
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Aktualisiert: 21:01 14.04.2023
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