Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
Dies bedeutet, dass wir die ausgelesenen Datensätze in der Regel spätestens nach 4 Jahren löschen. Daten, die wir in Geschäfts-/Handelsbriefe, Buchungsbelege oder andere besteuerungsrelevante Unterlagen übernommen haben, bleiben dort während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (6 bzw. 10 Jahre nach § 257 HGB ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:11 06.10.2024
Format: Word
und auf Sicherheitsabstand gehen  „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals anzünden, sondern nach einer Wartezeit mit Wasser unschädlich machen  Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten  Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen oder verändern Für weitere Informationen besuchen Sie uns im Verbraucherschutzportal ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:12 03.04.2024
Format: PDF