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vertraut gemacht. S ie werden befähigt , gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und entsprechend professionell zu handeln und zu beraten . Sie lernen Verfahrensab läufe gem. § 8a SGB VIII kennen und Verantwortlichkeiten zu differenzieren. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:03 01.06.2024
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