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ist der so genannte Streitwert . Er wird durch das Gericht bei Abschluss des Verfahrens für jede Instanz gesondert festgesetzt. Der Streitwert ergibt sich bei bezifferten Ansprüchen aus der Klageforderung (z. B. Klage auf Zahlung von Euro 2.000,00 = Streitwert Euro 2.000,00). Im Übrigen ist er teils gesetzlich ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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