Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
auf Widerruf,  bei Übernahme: Beamtenverhältnis auf Probe,  nach Probezeit: Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,  Beförderungsamt: BesGr. A 6 Z,  jährlich 30 Tage Erholungsurlaub,  Beihilfe als anteiliger Ersatz ärztlicher Behandlungs- und Medika- mentenkosten nach landesrechtlichen Vorschriften ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:40 29.12.2024
Format: PDF