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des betreuten Einzelwohnens. Die Hilfeart der „Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung“ (§§ 35, 41 SGB VIII) ist sehr stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt. Der betreute junge Mensch lebt i. d. R. in einer eigenen Wohnung. Mitunter ist jedoch die Präsenz ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF