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Städte Sachsen-Anhalts sind für die Durchführung von Brandsicherheitsschauen gemäß BrSiVO vom 23. August 2004 zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich insbesondere aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 BrSiVO Pkt. 2 b) und c), in dem z.B. Säuglings- und Kinderheime sowie Tageseinrichtungen für Kinder genannt ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF