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Zuwendungsvoraussetzungen       4.1 Die Förderung setzt voraus, dass die Weidehaltung in Wolfsgebieten oder in von den Ländern aus- gewiesenen Gefährdungsgebieten erfolgt. Das gesamte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gilt als Ge- fährdungsgebiet für Wolfsübergriffe.     4.2 Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, ...
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Aktualisiert: 02:41 14.08.2024
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Aktualisiert: 11:05 11.10.2024
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