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ProstStatV sind die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern auskunftspflichtig. Die Angaben zu Name, Telefonnummer und E-Mailadresse der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sind nach § 8 Absatz 1 Satz 3 ProstStatV freiwillig. Nach § 11a Absatz 1 BStatG sind Stellen, die Aufgaben ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:40 29.12.2024
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Zu dieser Statistik besteht Auskunfts- pflicht. Die Daten aus der amtlichen Statistik – und damit auch Ihr Beitrag – sind u. a. für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen essenziell. Sie sind z. B. Basis für Ländervergleiche der Haushaltsentwick- lungen und Grundlage zur Berichterstattung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF