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sich auf die Freistellung zur Weiterbildung im Rahmen des Bildungs- freistellungsgesetzes. Freistellungen, die aufgrund anderer Regelungen (z. B. Betriebs- verfassungsgesetz, Personalvertretungsge- setz, Sonderurlaub, Tarifverträge oder ein- zelbetriebliche Regelungen) gewährt wer- den, werden nicht erfasst. Personen, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:39 29.12.2024
Format: PDF