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bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig. Die Tätigkeit der Rechtspfleger erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. auf Zivilsachen (Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsversteigerung von Grundstücken, ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 05:52 02.10.2024
Format: Pressemitteilung