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……3 A. Kammern ......................................................................................................... 3 B. Grundsätze der Verteilung der Geschäfte in Zivilsachen ................................. 4 I. Zivilsachen erster Instanz und Bausachen i.S.v. § 72a Abs. Nr. 2 GVG ............ ...
......................................................................................................... 3 B. Grundsätze der Verteilung der Geschäfte in Zivilsachen ................................. 4 I. Zivilsachen erster Instanz und Bausachen i.S.v. § 72a Abs. Nr. 2 GVG ............ 4 II. Sonstige Zivilsachen ........................................................................................ 7 ...
sowie die Abschnitte B, C und D aus. Strombezug und -erzeugung Kilowattstunden (kWh) Strombezug von Energieversorgungsunternehmen ...................................................................... 1 01 von Betrieben im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden ...
über die B107 nach Genthin in Richtung Magdeburg unterwegs. In Hohenseeden versammelten sich etwa 50 landwirtschaftliche Fahrzeuge, die dann zu dem Konvoi aus Richtung Genthin kommend dazu stießen. Die Zahl der Fahrzeuge wuchs auf etwa 110 an. In Burg war eine weitere Gruppe Traktoren, Lkw und andere Fahrzeuge ...
Kontaktdaten des Leistungsortes (Falls vorhanden) Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Tel. Fax.* E-Mail* Homepage* 3. Zielstellung Was möchten Sie mit Ihrem Angebot erreichen/ unterstützen? Hier sollten Sie das Ziel Ihres Angebotes beschreiben z. B. Entlastung der pflegenden Angehörigen oder Verbleib ...
Heilmittel (z. B. Massagen, Packungen, Bäder, Krankengymnastik, Bestrahlungen, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapien) sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen beihilfefähig (§ 23 Abs. 1 BBhV). Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Saunabäder und Aufenthalte in Mineral- oder Thermalbädern außerhalb ...
....................................................................... ……3 A. Kammern ......................................................................................................... 3 B. Grundsätze der Verteilung der Geschäfte in Zivilsachen ................................. 4 I. Zivilsachen erster Instanz und Bausachen i.S.v. § 72a Abs. Nr. 2 GVG ...
Untitled B 1/98 Höhenmaßstab 1:100 0 = +0,00 m zu Festpunkt 6,00 01.09.1998 6,2001.09.1998 Mutterboden Schluff, sehr homogen, ungeschichtet, Lößkindeln Schluff, sehr homogen, ungeschichtet, Lößkindeln Schluff, stark sandig Mittel- bis Grobsand, stark fein- bis mittelkiesig Grobsand, stark kiesig, ...
Öffnungszeiten Bezeichnung des Vorhabens Regionale Verfügbarkeit landesweit Landkreis PLZ andere 2. Kontaktdaten des Leistungsortes (Falls vorhanden) Name Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Tel. Fax.* E-Mail* Homepage* 3. Ausgangssituation Hier sollten Sie kurz Ihr Unternehmen vorstellen z.B. Philosophie, ...
Dachzeile: Überschrift: Vorzugsvariante für künftige Ortsumgehungen im Süden Sachsen-Anhalts gefundenKeyword Katgorie: Anreissertext: Künftig sollen die Ortsumgehungen Wethau und Naumburg im Zuge der Bundesstraßen (B) 87 bzw. B 180 den Verkehr auf den vielbefahrenen Trassen im Süden ...