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die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 17:47 19.07.2023
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