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es nur ein „Vergabespezifisches Mindeststundenentgelt“ (ge- genwärtig 13,38 € brutto/ Stunde), was nach der Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 nur zum Tragen kommt, wenn das „Mindeststundenentgelt“ einer Lohngruppe es der Höhe nach nicht erreicht oder es keine sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Lohngruppen gibt. In dem ge- ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:59 08.11.2024
Format: PDF