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freier und öffentlicher Träger .. 10 Vergabe der Berichterstellung ....................................................................................... 10 Endkorrektur und Layout ............................................................................................... 11 3. Anmerkungen ...
Begleitung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener“ inklusive intensiver Elternarbeit von teilnehmenden Trägern, Vereinen, Städten und Kommunen sowie Förder- und Sekundarschulen, im Ausnahmefall Gymnasien und Berufsschulen als wichtiger Handlungsauftrag angezeigt. 2.2. Zielstellung Zielstellung ...
Begleitung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener“ inklusive intensiver Elternarbeit von teilnehmenden Trägern, Vereinen, Städten und Kommunen sowie Förder- und Sekundarschulen, im Ausnahmefall Gymnasien und Berufsschulen als wichtiger Handlungsauftrag angezeigt. 2.2. Zielstellung Zielstellung ...
in der Nachlassabteilung zuvor telefonisch zu vereinbaren. Zudem wird gebeten, Anträge auf die Erteilung eines Grundbuchauszugs möglichst nicht persönlich vor Ort, sondern schriftlich zu stellen. Das Amtsgericht Wittenberg verfügt über einen Personenaufzug für den behindertengerechten Zugang. Aufgrund des erhöhten ...
Verstoß gegen Rügeobliegenheit - Ausschluss des Angebots der Beigeladenen, gebundenes Ermessen des Antrags- gegners - unzutreffende Angaben durch die Beigeladene im Formblatt 235EG Die Antragstellerin ist hinsichtlich eines Teils der von ihr geltend gemachten Vergabeverstöße ihrer Rügeobliegenheit gemäß § ...
im Rahmen der gebrauchsüblichen Abnutzung. 6. Verfahren 6.1 Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. 6.2 Antragsverfahren 6.2.1 Die Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben, mit der Stellungnahme der zuständigen ...
mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 144 Absatz 3 SGB IX. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 147 Absatz 1 SGB IX in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 147 Absatz 2 SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe auskunftspflichtig. Nach § 148 Absatz 1 SGB IX sind die in sich schlüssigen ...
und 4, Vergabe-Nr. …………….., hat die 3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt durch den Vorsitzenden Oberregierungsrat ……………, die hauptamtliche Beisitzerin Regierungsamtfrau ………… und dem ehrenamtlichen Beisitzer Herrn ………….. beschlossen: 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt ...
des Vorsitzenden Oberregierungs- rat Thomas, der beamteten Beisitzerin Bauamtfrau Pönitz und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn Foerster beschlossen: 1. Soweit die Antragstellerin die Nichtbenennung der Nachprüfungsstelle rügt, wird ihr Antrag verworfen. 2. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, die 2. Phase ...
Beisitzerin Krasper und die ehrenamtliche Beisitzerin Hecker beschlossen: Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten werden auf …………... Euro zuzüglich …………... Euro für Auslagen festgesetzt. Die Antragstellerin hat dem Antragsgegner ...