Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
unbedingt erforderlich ist. Kommt zwischen den Beteiligten keine Einigung zustande, so führt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark auf Antrag eine Regelung herbei. Hierzu werden der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie ein landwirtschaftlicher Sachverständiger gehört. 2.2.5. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:41 14.08.2024
Format: PDF