Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
Jahresbildungsprogramm an und unterstützen Bildungsmaßnahmen anderer Träger. Offene Angebote der Jugendbildung sollen gemäß Nr. 4.2. e) mindestens 50 v.H. der Gesamt- tätigkeit der Einrichtung ausmachen. Die Gesamttätigkeit der Einrichtung bezieht sich auf die gesamte Jugendbildungstätigkeit der Bildungsstätte ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
Format: PDF