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auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu über- mitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befriste- te Ausnahme von der Online- Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF