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Weg an die statistischen Ämter zu über- mitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befriste- te Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:58 12.06.2024
Format: PDF