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nach dem Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durch die Landkreise und kreisfreien Städte selbst zu tragen. Nur im Einzelfall stellt das Land eigene Haushaltsmittel bereit, wenn die Abwehrmaßnahmen einen Kostenaufwand ungewöhnlichen Ausmaßes erfordern. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Auch ich habe mir damals ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 06:20 06.09.2024
Format: Pressemitteilung