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empfänger kann für diese Kooperation von potentiellen Lokalen Aktionsgruppen einen gemeinsamen Antrag auf Förderung nach dieser Richtlinie stellen. Für diesen ge­ meinsamen Antrag gilt der Zuschussbetrag von bis zu 50 000 Euro. 5.5 Zuwendungsfähige Ausgaben 5.5.,1 Zuwendungsfähig sind die im direkten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 09:30 24.05.2024
Format: PDF