Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG- MitwVO) regelt dazu das Nähere über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. So hat der Träger die zuständige Behörde bis spätestens sechs Monate nach Betriebsaufnahme über die Bildung einer Bewoh- nervertretung zu unterrichten. In der Folge obliegt der Heimaufsicht ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:30 02.08.2024
Format: PDF