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sind vom Ministerium der Finanzen2 bzw. dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Verwaltungsvorschriften erlassen worden, die in diesem Merkblatt erläutert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Was wird gefördert?3 a) Maßnahmen des Wildschutzes • Biotopgestaltung, -pflege ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:36 14.07.2024
Format: PDF