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freiwillig. Nach § 11a Absatz 1 BStatG sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und be- reits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Da- ten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit diese Stellen keine standardisierten ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF