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von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX vom 13.11.2023, Version 6 1 Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Fachinformation zur Statistik ab Berichtsjahr 2024 Änderungen/Ergänzungen gegenüber Version 5 vom 02.12.2022 sind mit gelber Markierung hinterlegt und am Ende des Dokuments als Anlage ...
(LRT) nach An- hang I der FFH-Richtlinie, Ergänzt im Jahr 2007, Zugriff: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/natura-2000/arten-und-lebensraum- typen-mit-artenschutzliste-2018/lebensraumtypen-anhang-i-der-ffh-rl/ [zuletzt 28.06.2022] [U 9] Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2002): FFH-Arten ...
Messwert_Zulauf_KA Beispiel: Ermittlung der JSM über das gleitende Minimum (ATV-DVWK A 198), RdErl. des MLU vom 08.01.2015, geändert durch RdErl. des MWU vom 24.02.2022, Nummer 3.1.2 Buchst. b) Datum Anzahl Resttage im Monat Wochentage Wetter Niederschlag Durchfluß Kläranlage gesamt Tagesdurchfluß ...
beschlüsse begründeten Zuständigkeiten und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H. H ...
beschlüsse begründeten Zuständigkeiten und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H. H ...
und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H Richterlicher Bereitschaftsdienst Die Beschlüsse des Präsidiums ...
Zuständigkeiten und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H. H Richterlicher Bereitschaftsdienst ...
beschlüsse begründeten Zuständigkeiten und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H Richterlicher ...
und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H Richterlicher Bereitschaftsdienst Die Beschlüsse des Präsidiums ...
Zuständigkeiten und Kammerbesetzungen für die am 01.01.2022 anhängigen Verfahren, in denen eine Kammer bereits in der Sache tätig geworden ist, blei- ben durch diesen Geschäftsverteilungsplan unberührt, sofern sich nicht aus Kapitel II eine abweichende Regelung ergibt. H. H Richterlicher Bereitschaftsdienst ...