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die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf … Euro. Mit der Veröffentlichung am 1. Juni 2018 im Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt schrieb der Antragsgegner das Bauvorhaben … im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage der Vergabe- ...
zum Bauvorhaben ………………. in ………. hat die 3. Vergabekammer unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat …………., der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtfrau ………… und des ehrenamtlichen Beisitzers Herrn ………. beschlossen: 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten ...
der vollständigen Erklärung durch den Antragsgegner kommt es nicht an. Körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden. 2 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren ...
……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……… Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 25. April 2016 unter evergabe-online schrieb die Antragsgegnerin ...
Vergabenummer ………….., hat die 3. Vergabekammer unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat …………, der hauptamtlichen Beisitzerin ……… und der ehrenamtlichen Beisitzerin ……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. ...
Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Gesetz nicht vor. 2 1. Der Nachprüfungsantrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……… Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 5. November 2015 ...
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf insgesamt …………... Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am …………... auf dem e-Vergabe-Portal des Landes Sachsen- Anhalt und im Ausschreibungsblatt für Sachsen Anhalt am …………... sowie ...
unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat …………..., der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtfrau …………... und des ehrenamtlichen Bei- sitzers Herrn …………... beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten ...
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) beziffern sich auf ……. Euro. Gründe I. Mit der Veröffentlichung am 30. Mai 2014 im Ausschreibungsblatt für Sachsen Anhalt schrieb der Antragsgegner das Los 23 ...
unter Mitwirkung des Vorsitzenden Oberregierungsrat ……….., der hauptamtlichen Beisitzerin Regierungsamtfrau …….. und des ehrenamtlichen Beisitzers ……….. beschlossen: 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Verfahrenskosten (Gebühren ...