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bis zum 31.12.2028 zuzustimmen. zu 2.) Grundlage für die Kostenentscheidung ist § 5 BBergG i.V.m. §§ 1 und 3 Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA). Antragstellerin ist die GP Günter Papenburg AG. Seite 4/4 Sie hat daher die Kosten für die Entscheidung zu tragen. Die Höhe der Kosten ...
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