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Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013 hat der Bauherr bei der Ausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben nach § 58 der BauO LSA an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens, die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers, des Bauleiters ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:34 10.04.2024
Format: PDF