Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
dem Landesschulamt vom abgebenden Schulträger spätestens drei Monate vor dem Zeit- punkt des Trägerwechsels anzuzeigen. Der übernehmende Schulträger fügt dem Antrag zur Genehmigung des Trägerwech- sels die Angaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 sowie die Unterlagen gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 SchifT-VO bei. Name der Ersatzschule ...
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Aktualisiert: 08:43 06.03.2024
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Aktualisiert: 01:02 01.06.2024
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