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am 16.10.2006 durch den Vorsitzenden, Herrn Oberregierungsrat Oanea, die hauptamtliche Beisitzerin, Frau Wendler, und den ehrenamtli- chen Beisitzer, Herrn Ebert, beschlossen: 1. Der Antrag wird verworfen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Diese Kosten werden auf € … festgesetzt. ...
im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfah- ren maßgeblich. In diesem Nachprüfungsverfahren wird der Antrag der Antragstellerin auf Zuschlagserteilung verworfen und sie hat demzufolge die Kosten zu tragen. Die Höhe der Gesamtkosten beläuft sich hier auf .................... Euro, § 128 Abs. ...
des Präsidenten): Die Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht verlangt. - Fz - 3 Entwurf eines Gesetzes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaft- lichen Nutztierhaltung Zustimmungsgesetz gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR Drucksache ...
einen Antrag im Organstreitverfahren von 22 Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Die 21 Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag sowie das fraktionslose Mitglied des Landtags Poggenburg hatten im Juni 2019 im Landtag den Antrag gestellt, einen Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...
und pädagogische Fachkräfte der Jugendämter Beschreibung Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat bereits mit dem Inkrafttreten am 10. Juni 2021 eine neue qualifizierte Beratungspflicht mitgebracht, die Jugendämter verpflichtet auch über die Leistungen anderer Träger zu beraten. Ebenso ist die Klärung ...