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oder der Angebotsträger eine öffentliche Förderung erhalten hat. Erfasst werden offene Angebote, gruppenbezogene Angebote, Veranstaltungen und Projekte sowie Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannter Träger der Jugend- hilfe nach § 74 Absatz 6. Öffentliche Förderung ist gegeben, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF