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der Schülerin/ des Schülers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 9 Kenntnisnahme der Schule Eine Kopie des Vertrages wird der Schule möglichst vor Beginn der Betriebserkundung zur Verfügung gestellt. ………………………………………… ……..………………………………………… Ort, Datum Stempel, Unterschrift Betrieb ...
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fortbildung.landesjugendamt@lvwa.sachsen-anhalt.de Auskunft zu Inhalten Gesine Nebe (0345) 514-1293 gesine.nebe@lvwa.sachsen-anhalt.de Diese Bildungsprodukte könnten Sie auch interessieren Ähnliche Produkte im Bildungskatalog Inklusion und Vielfalt Arbeitsfeldübergreifend 9 ... Zuletzt gesehen Kinderrechte als präventiver Baustein ...
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