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1 Buchstabe e) DS- GVO. Erhoben werden die Angaben zu § 2 Nummer 2 bis 6 ProstStatV. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 8 Absatz 1 Satz 1 ProstStatV in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 ProstStatV sind die zuständigen Behörden in den jeweiligen Ländern auskunftspflichtig. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF