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in Höhe von 15 Prozent. Interessierte freie Träger der Straffälligenhilfe können sich für diese zweite Auswahlrunde mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 8. November 2024 um eine Förderung bewerben. Die Auswahl der zu fördernden ...
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Aktualisiert: 09:46 24.10.2024
Format: Pressemitteilung
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:02 01.06.2024
Format: Seite
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